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Hinweisgeberschutz - Interne Meldestelle der Novitas BKK →
Mit Ihrer Meldung über das Hinweisgebersystem wenden Sie sich direkt an die interne Meldestelle der Novitas BKK, die wir extra für die Annahme und Weiterverfolgung von Hinweisen nach dem HinSchG eingerichtet haben.

Bevor Sie Ihre Meldung abgeben, lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:

Damit der Schutz des HinSchG greift, müssen Sie die Information über den Verstoß im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Es muss sich also um einen Verstoß bei der Novitas BKK handeln oder bei einer Stelle, mit der die Novitas BKK geschäftlich in Kontakt steht oder stand.

Für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind wir nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich direkt an die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte sind wir nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts. Bei Unzuständigkeit leiten wir Ihre Meldung weiter.

Wir behandeln jede Meldung vertraulich. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.